Zur Person
 
   
   

Zur Person

 

Rechtsanwalt Dr. Mark Geis ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das allgemeine Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsanwalt Dr. Mark Geis ist Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e. V., der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.